Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsabschluss
(1) Der Vertrag kommt schriftlich oder durch Buchung über unsere Webseite zwischen dem Besteller und dem Anbieter zustande.
(2) Der Besteller bucht eine Dienstleistung eines Dienstleisters, die durch den Anbieter vermittelt wird. Die Vertragsabwicklung erfolgt vollständig über den Anbieter. Verantwortlich für die Dienstleistung vor Ort ist der Dienstleister, soweit der Anbieter die Dienstleistung nicht selbst erbringt.
(3) Der Anbieter übersendet dem Besteller eine schriftliche Offerte, die für sieben Tage verbindlich ist. Der Besteller unterbreitet darauf dem Anbieter ein Angebot, basierend auf der Offerte. Dieses Angebot wird durch eine bestätigende Nachricht, etwa per E-Mail, durch den Anbieter angenommen.

§ 2 Preise und Bezahlung
(1) Die angebotenen Preise sind Endpreise, inklusiver der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der Gesamtpreis der Bestellung ist nach Vertragsschluss ohne Abzug mit Erhalt der Rechnung innerhalb von sieben Tagen, spätestens aber 24 Stunden vor der Veranstaltung im Voraus fällig. Zahlungen auf die Preise müssen auf das in der Rechnung genannten Konto überwiesen werden.

§ 3 Leistung
(1) Für den Umfang der vertraglichen Leistung sind die Leistungsbeschreibungen und das Angebot maßgebend. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(2) Soweit nichts anderes angegeben ist, ist der Besteller selbstständig für die An- und Abreise zu und während der Veranstaltung verantwortlich.
(3) Dem Anbieter steht ein Leistungsbestimmungsrecht innerhalb seiner Dienstleistung zu, wenn diese nicht näher beziffert sind. Er ist insbesondere in der Wahl der Dienstleister frei.
(4) Soweit nicht anders angegeben, gelten alle Leistungen nur für eine Person. Zusätzliche Teilnehmer werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie angemeldet sind. Neuanmeldungen von Personen nach Vertragsabschluss können vom Anbieter abgelehnt werden.

§ 4 Mitwirkungspflicht des Bestellers

(1) Der Besteller stellt für alle angemeldete Personen notwendige Mitwirkungspflichten sicher und ist in diesem Rahmen Ansprechpartner und Verantwortlicher für alle angemeldeten Personen. Die Mitwirkungspflichten der anderen Teilnehmer sind demnach Mitwirkungspflichten des Bestellers. Wenn über Mitwirkungspflichten des Bestellers in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gesprochen wird, sind diese gleichbedeutend mit den Mitwirkungspflichten aller angemeldeten Personen.
(2) Der Besteller ist pünktlich am vereinbarten Treffpunkt. Der Ansprechpartner des Dienstleisters für die jeweiligen Veranstaltungen wartet maximal 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt, sofern über Mobiltelefone nichts anderes vereinbart wurde.

(3) Der Besteller ist verpflichtet nicht alkoholisiert bei den Veranstaltungen zu erscheinen. Der Besteller stellt zugleich sicher, dass alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, die für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für die Aufnahme von alkoholischen Getränken, wenn deren Bereitstellung Teil der Dienstleistung ist.
(4) Der Besteller stellt sicher, dass keine unangemessene Kleidung getragen wird, die die Durchführung der Veranstaltung gefährdet. Das Mitführen von Bollerwagen, Bauchläden oder gleichartigen Gegenständen ist nicht erlaubt.
(5) Der Besteller stellt sicher, dass Anordnungen des Dienstleisters, insbesondere bei Anordnung zur Sicherheit Folge geleistet werden.
(6) Der Anbieter kann die Durchführung der Veranstaltung verweigern, wenn der Besteller seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Dies kann zur Absage oder zum Abbruch der Veranstaltung führen oder dem Anbieter zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigen.

§ 5 Absage und Abbruch von Veranstaltungen
(1) Eine Absage der Veranstaltung kann nur durch den Anbieter erfolgen. Bei Außenveranstaltungen trägt der Kunde das Wetterrisiko. Stornierung sowie Preisnachlass aufgrund von wetterbedingten Einschränkungen bei Open Air Events sind ausgeschlossen.
(2) Im Falle höherer Gewalt oder einer begründeten Unzumutbarkeit der Durchführung oder einer kurzfristigen Erkrankung des Dienstleisters, hat der Anbieter das Recht die Veranstaltung bis sechs Stunden vor Beginn der Veranstaltung, abzusagen.
(3) Bei einem abgesagten Veranstaltungstermin hat der Besteller das Recht einen Nachholtermin binnen sechs Monaten nach der Veranstaltung zu vereinbaren, an dem die Veranstaltung ohne Mehrkosten nachgeholt wird. Ein Recht auf Erstattung der Kosten, auch anteilig, besteht nicht.
(4) Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Vereinbarungen aus diesem Vertrag, insbesondere die Mitwirkungspflichten ist der Anbieter zu einem Abbruch der Veranstaltung berechtigt. Dem Abbruch der Veranstaltung steht in der Regel einer fristlosen Kündigung des Vertrages gleich.

§ 6 Haftung
(1) Der Anbieter haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Anbieter – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung sie als Besteller regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalspflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen unberührt.

§ 7 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu, über welches der Anbieter separat informiert. Falls der Besteller ein Beginn der vertraglichen Leistungen aus dem Vertrag für die Bereitstellung vor Ablauf der Widerrufsfrist wünscht, wird dieser hierüber besonders informiert und erhält eine dauerhaft speicherbare Bestätigung der Einverständniserklärung. Ein Widerrufsformular finden sie hier (Link auf das Widerrufsformular / eigene Unterseite setzten).

§ 8 Kündigung
(1) Der Besteller kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Die pauschalierten Rücktrittskosten für die Pub Crawl Kneipentour betragen 50 % des Bruttopreises, wenn die Kündigung mehr als 30 Tage vor Terminbeginn erfolgt. 75 % des Bruttopreises, wenn die Kündigung zwischen dem 30. und 14. Tag vor Terminbeginn erfolgt. 100 % des Bruttopreises, wenn die Kündigung weniger als 14 Tage vor Terminbeginn erfolgt.
(2) Die Buchungskombination (mit oder ohne Pub Crawl Kneipentouren) für folgende Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter: Arrow Tag, Altbiertour, Bierbike, Bubble Ball, Cocktailkurs, Fotoshooting, Gin Tasting, Lasertag, Partybahn Event, Partybus, Planwagenfahrt, Strechlimousine, Strippshow, Stripp Dinner, Übernachtung im Hotel / Hostel, Wein Tasting fallen folgende Rücktrittskosten vom Gesamtpreis an:
15 % ab Erhalt der Rechnung, 35 % ab einer schriftlichen Bestätigung des Termins, bzw. ab einer Buchung durch das Buchungssystem „Terminland“. 60 % ab 3 Monate vor Antritt des Termins, 80 % ab einem Monat vor Antritt des Termins, 100 % ab einer Woche vor Antritt des Termins.
(3) Die für Events gebuchten Plätze für die Partybahn Events oder anderer Events können nach der Buchung nicht storniert werden. Es wird nach Wunsch eine Terminverschiebung angeboten.
(4) Die außerordentliche Kündigung wegen eines gravierenden Verstoßes gegen Pflichten aus diesem Vertrag, ist für den Anbieter bis drei Tage nach der Veranstaltung möglich. Als gravierender Verstoß gelten insbesondere:
⎯ gravierende Verstöße gegen die Mitwirkungspflichten,
⎯ die nicht Leistung des vereinbarten Preises durch den Besteller bis einen Monat vor der Veranstaltung, (bei kürzeren Zeitpunkten zwischen Vertragsschluss und dessen Durchführung bis 24 Stunden vor der Veranstaltung.)
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung hat der Besteller keinen Anspruch auf Erstattung des für die Dienstleistung vereinbarten Preises.

§ 9 Datenschutz
(1) Der Besteller ist damit einverstanden, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten für die Abwicklung des Vertrages vom Anbieter für die Kundenbetreuung verwendet werden darf. Daten werden an weitere Dienstleister nur insoweit weitergegeben, wie dies für die Durchführung der Leistung erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere die Namen des Bestellers und die Anzahl der angemeldeten Personen.
(2) Erteilt der Besteller oder eine angemeldete Person die Erlaubnis Aufnahmen von der Veranstaltung zu machen, erteilt sie dem Anbieter ein unwiderrufliches und unentgeltliches unbeschränktes Nutzungsrecht an Fotografien, Bild-, Video- und Tondateien der Aufnahme.
(3) Unabhängig hiervon hat der Besteller folgende Rechte (DSGVO):
– 4 –
⎯ auf Auskunft
⎯ auf Berichtigung und Löschung
⎯ auf Verarbeitungsbeschränkung der Daten
⎯ Widerspruch der Datenverarbeitung
⎯ Datenübertragbarkeit
Der Anbieter wird die Daten des Bestellers drei Jahre nach Vertragsabschluss löschen.
10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der Vereinbarung tritt das, was die Parteien bei verständiger Würdigung der Interessen anstatt beschlossen hätten.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Anbieters. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

Anmerkungen:
Sollte die Veranstaltung verspätet beginnen, so behält sich der Anbieter vor, die Veranstaltung um die verspätete Zeit zu verkürzen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart.
Gutscheine sind maximal zwei Jahre gültig. Ausgehend vom Datum der Bezahlung. Nur vollständig bezahlte Gutscheine können eingelöst werden. Eine Auszahlung oder auch nur Teilauszahlung ist nicht möglich.